In 2014 wurde ein Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmer in Not eingeführt. Die Überbrückungshilfe in der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) wurde nun bis 2017 verlängert. Hier nochmal die Facts:

Krankheit, Unfall, Natur- oder wirtschaftliche Katastrophen können existenzbedrohend für KleinunternehmerInnen sein. Die SVA gewährt (nun verlängert bis 2017) für solche Fälle eine Überbrückungshilfe zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Es gibt zwei Voraussetzungen:

  1. Geringes Einkommen: Das monatliche Nettoeinkommen darf 1.146 Euro nicht überschreiten. Bei Ehe- oder eingetragenem Partner kommen 492 Euro und für jedes unversorgte Kind 244 Euro dazu.
  2. Außergewöhnliches Ereignis: wie z.B. Krankheit über mehr als drei Monate, Unfall, Naturkatastrophe, Insolvenz des Hauptkunden. Keine Überbrückungshilfe gibt es, wenn der Engpass aufgrund des unternehmerischen Risikos entsteht (z.B. Kunden bleiben aus).

 Zuschuss 50 % der Beiträge

Die Überbrückungshilfe beträgt 50 Prozent der vorgeschriebenen SV-Beiträge für max. drei Monate, in schweren Fällen bis zu sechs Monate.

Informationen und Antragsformular der SVA