Das geplante neue Gesetz Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sieht umfangreiche Änderungen im Bereich Bilanz und Steuern vor. Hier ein erster Überblick:

Eine EU-Richtlinie gibt den Rahmen vor und Österreich hat bis 20.7.2015 Zeit, die Richtlinie in österreichische Gesetze umzusetzen. Das Justizministerium hat bereits den Ministerialentwurf zur Begutachtung vorgelegt und nun müssen 31 Stellungnahmen durch- und eingearbeitet werden. Das Gesetz soll ab 1.1.2016 gelten.

Einige geplante Änderungen:

  • Aufrunden der Schwellenwerte für Größenklassen auf ganze Millionen Euro.
  • Einführung einer neuen Größenklasse: Kleinstkapitalgesellschaft (350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz, 10 Mitarbeiter) mit Bilanzierungserleichterungen
  • Aufnahme einiger Bilanzierungsgrundsätze ins Gesetz
  • Zuschreibungspflicht für alle Wirtschaftsgüter (auch steuerlich)
  • Angleich Herstellungskosten in Unternehmensrecht und Steuerrecht bei Sachanlagen und Vorräten

Da das Gesetz nach Einarbeitung der Begutachtung in Form einer Regierungsvorlage noch im Parlament behandelt und beschlossen werden muss, kann und wird es noch Änderungen geben. Wir informieren Sie ausführlich über die einzelnen Änderungen nach Beschlussfassung.

Gesetzesentwurf