Um die Steuerreform zu finanzieren braucht die Regierung Mehreinnahmen aus der Betrugsbekämpfung von 1,9 Mrd. Euro. Um potentiellen Steuersündern auf die Schliche zu kommen, wird das Bankgeheimnis aufgehoben und ein Kontenregister eingeführt.

Kontenregister

Die Banken müssen folgende „externe“ Konto-Daten an das Finanzministerium melden:

  • Kontoinhaber
  • vertretungsbefugte Personen
  • Treugeber
  • wirtschaftlicher Eigentümer
  • Konto- bzw. Depotnummer
  • Eröffnung
  • Schließung

Das Finanzamt darf darauf zugreifen, wenn die Einsicht in das Kontenregister zweckmäßig und angemessen ist. Die Daten werden rückwirkend ab 1.3.2015 bereitgestellt, um auch die sogenannten „Abschleicher“ zu erwischen, die ihr Geld rechtzeitig außer Landes bringen wollten.

Durch die Einführung eines Kontenregisters soll es der Finanz ermöglicht werden, bei Verdacht alle Bankkonten, die jemand besitzt, zentral abzufragen. Dies soll nicht nur für straf- und finanzstrafrechtliche Zwecke, sondern auch bei normalen abgabenrechtlichen Prüfungen möglich sein. In einem ersten Schritt werden dem Abgabenpflichtigen seine gesamten Bankkonten „vorgehalten“. Gibt er dazu keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann in die Konten Einsicht genommen werden. Ob dazu noch zusätzliche Freigaben (z.B. durch einen Richter) notwendig sind, ist noch in Verhandlung.

Einschau in Bankkonten

Die Finanz kann in Zukunft nicht nur in das Kontenregister einsehen, sondern auch direkt die Kontobuchungen abfragen. Dazu wurde eine Ausnahme vom Bankgeheimnis geschaffen. Bei berechtigtem Zweifel an der Abgabenerklärung der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer, muss das Finanzamt zuerst die Daten beim Steuerpflichtigen anfordern und kann erst bei erfolgloser Anfrage elektronisch in die Bankkonten einsehen.

Die Einsicht in Bankkonten mit bloßer Zeichnungsberechtigung (z.B. als Kassier im Verein) ist nur möglich, wenn das für die Abgabenerhebung wichtig ist und wenn der Kontoinhaber vorher angehört wurde.

Melden von Kapitalflüssen

Die Banken müssen ab dem 1.3.2015 Kapitalflüsse von Privatkunden ab 50.000 Euro melden. Damit will die Finanz die „Abschleicher“ erwischen, die noch rasch ihre Gelder ins Ausland transferieren. Zahlungen von Geschäftskonten sind ausgenommen. Werden die Überweisungen in Tranchen unter 50.000 Euro gestückelt, muss die Bank melden, wenn sie offensichtlich zusammenhängen.

Stand Regierungsvorlage

Derzeit wird die Steuerreform im Parlament verhandelt. Es kann sich somit noch etwas ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.