Der Nationalrat hat die Weichen für den Beschäftigungsbonus gestellt und das notwendige Budget beschlossen. Anträge sind ab 1. Juli möglich.

Wer einen neuen vollzeitäquivalenten Arbeitsplatz schafft, kann einen Beschäftigungsbonus beantragen. Der Bonus in Höhe der halben Lohnnebenkosten beträgt bis zu 15 Prozent vom Bruttolohn. Der neue Mitarbeiter muss entweder arbeitslos gemeldet, Bildungsabgänger oder Jobwechsler sein.

Mit der Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice (aws) beauftragt worden, die derzeit an der Förderrichtlinie arbeitet.

Der Antrag kann erst ab Arbeitsbeginn des neuen Mitarbeiters gestellt werden und muss innerhalb von 30 Tagen bei der aws einlangen. Beantragt wird elektronisch über den Fördermanager der aws. Man braucht eine Steuerberater-Bestätigung über die Beschäftigungsstände vor Anstellung des neuen Mitarbeiters und von den letzten vier Quartalen zuvor.

Tipp: Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter ab 1.7.2017 beschäftigen, prüfen Sie, ob ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird. Wir unterstützen Sie gerne.

Weitere Informationen:
http://www.beschaeftigungsbonus.at/

FAQ zum Beschäftigungsbonus