Die neue Bundesregierung hat den vor einem halben Jahr eingeführten Beschäftigungsbonus wieder abgeschafft. Anträge kann man noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager einreichen.

Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden.

Auch die „Beschäftigungsaktion 20.000“, eine Arbeitsmarktinitiative für Menschen über 50, wurde mit Jahresende 2017 beendet.

In der Presseaussendung wird die Abschaffung damit begründet, dass der Beschäftigungsbonus aufgrund des positiven Konjunkturklimas nicht notwendig ist und einen starken Mitnahmeeffekt aufweist. Damit soll das Budget leichter eingehalten werden.

Tipp für Arbeitgeber
Wer die Förderkriterien erfüllt, sollte raschest beantragen. Wir unterstützen Sie gerne.

Presseaussendung Bundespressedienst