Mit der Erstgutschrift am Pensionskonto 2014 erfahren 3,6 Millionen Beschäftigte, was sie bisher für ihre Pension angespart haben. Dafür hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit der Erhebung zur lückenlosen Erfassung der Versicherungszeiten begonnen.

Pensionskonto

Das neue Pensionskonto gilt für alle Jahrgänge 1955 und jünger. Auf dem Pensionskonto kann jeder, der Pensionsbeiträge bezahlt, die Höhe der bisher angesparten Pension ablesen. Für alle bis Ende 2013 einbezahlten Beiträge und angerechneten Beitragsmonate berechnet die PVA eine Erstgutschrift. Ab 2014 kommen jährlich Pensionsmonate dazu. Am Pensionskonto wird eine Jahresbruttosumme angeführt. Dividiert durch 14 ergibt das die monatliche Bruttopension zum momentanen Stand.

Pensionshöhe

Mit der neuen Formel zur Pensionsberechnung kann man ab 2014 nun direkt von der Beitragsgrundlage – also Bruttogehalt bzw. Gewinn vor Sozialversicherung bei Selbstständigen – seinen Pensionszuwachs ausrechnen:

Jahresbeitragsgrundlage x 1,78 % = Gutschrift am Pensionskonto

Beispiel: 10.000 € Beitragsgrundlage bedeuten 12,71 € Pension pro Monat (14 x). Und zwar ab Pensionsbeginn bis zum Tod. Das kostet Selbstständigen 1.850 € und Arbeitnehmern 2.280 € inkl. Anteil Arbeitgeber an Pensionsbeiträgen (Werte 2013).

Wer 45 Jahre einzahlt bekommt 80 % der Beitragsgrundlage als Pension (45 x 1,78 %). Für die endgültige Pension werden zur Kontrolle bis zu drei Rechtslagen nachgerechnet und die Ergebnisse verglichen. Ein Verlust- und Gewinndeckel federt die Abweichungen ab.

Datenerhebung

2,4 Millionen Versicherte bekommen einen Fragebogen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Tipp: Beantworten Sie den Fragebogen vollständig und rechtzeitig. Wenn Versicherungszeiten fehlen, fällt die Erstgutschrift geringer aus. Eine Korrektur ist aufwendig und nur bis 2016 möglich.

Kontoabfrage

Die PVA informiert die Versicherten, dass die Erstgutschrift erfolgt ist. Das wird wahrscheinlich Mitte 2014 erfolgen. Danach kann jederzeit der Kontostand abgefragt werden (schriftlich per Post oder online). Für die Online-Abfrage braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Kindererziehung

Eine positive Überraschung bei der Erstgutschrift werden vor allem Eltern machen. Für jedes Kind wird ein fiktives Gehalt von 1.022 bis 1.424 € für maximal vier Jahre gerechnet. Und das unabhängig davon, ob während der Kindererziehung voll oder teilweise wieder gearbeitet wurde.

Information

www.neuespensionskonto.at
PVA-Hotline: 050303/87000
Broschüre Pensionen – Voraussetzungen, Pensionskontoberechnung