Unternehmen mit Wareneinkäufen bzw. Warenversendungen über 550.000 Euro pro Jahr müssen eine Intrastat-Meldung abgeben. Ab 2015 steigt der Schwellenwert auf 750.000 Euro.

Laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner werden durch die Anhebung der Schwelle für die Intrastat-Meldepflicht 2.000 Unternehmen keine Meldung an die Statistik Austria mehr machen müssen.

Intrastat meldepflichtig sind Unternehmen, deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten die Assimilationsschwelle von 550.000 Euro im Vorjahr überschritten haben. Wird die Schwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben. Ab dem Berichtsjahr 2015 beträgt die Assimilationsschwelle 750.000 Euro.

Leistungs- und Strukturerhebung

Auch bei der Leistungs- und Strukturerhebung der Statistik Austria wurden die Meldeschwellen angehoben. Damit sollen rund 3.500 Unternehmen nicht mehr aufgefordert werden, diesen Fragebogen mit Daten aus dem Jahresabschluss auszufüllen. Wir sind gespannt.