Wer für eine Funktion bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ein Entgelt erhält, muss dieses versteuern. Dafür gibt es eigene Bestimmungen.

Was sind Funktionsgebühren?

Darunter versteht man die Bezüge für eine Funktion bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Sie sind auch dann Funktionsgebühren, wenn sie mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen. In den Einkommensteuerrichtlinien hat das Finanzministerium eine Liste mit den Funktionsgebühren zusammengestellt. Häufige Anwendungsfälle: Funktionäre der Feuerwehr oder Kammerfunktionäre.

Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff) Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988

Ab wann sind sie steuerpflichtig?

Übersteigen alle Einkünfte inklusive Funktionsgebühren die Veranlagungsgrenze von 11.000 Euro pro Jahr, dann muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ausnahme: Funktionsgebühren müssen dann nicht versteuert werden, wenn alle Nebeneinkünfte zu einem Dienstverhältnis oder einer Pension nicht mehr als 730 Euro pro Jahr betragen.

Kann man die mit der Funktion verbundenen Kosten absetzen?

Es können alle Kosten abgesetzt werden, die mit der Funktion verbunden sind. Das sind z.B. Reisekosten, Uniform, anteilige PC-, Internet- oder Telefonkosten.

Ein Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 Prozent kann man nicht absetzen. Wichtig: Belege sammeln und Anteil für Funktion schätzen (z.B. 10% der Telefonkosten entfallen auf die Funktion). Feuerwehrfunktionäre können pauschal 30 Prozent der Einnahmen, mindestens 3.000 Euro und maximal 6.000 Euro als Werbungskosten absetzen.

Wie erfährt das Finanzamt von den Funktionsgebühren?

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft muss Funktionsgebühren bis Februar des Folgejahres ans Finanzamt melden und eine Kopie an den Funktionär übermitteln. Keine Meldung muss gemacht werden, wenn die Funktionsgebühren 900 Euro im Kalenderjahr und 450 Euro für jede einzelne Leistung nicht überschreiten.

Muss man Sozialversicherung dafür bezahlen?

Funktionsgebühren unterliegen nicht der Sozialversicherung.

Was ist zu tun?

Zuerst muss man die Höhe der Einkünfte feststellen. In einer Überschussrechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Der Überschuss ist steuerpflichtig und wird in das Formular E1 unter der Kennzahl 804 eingetragen.

Einkommensteuerrichtlinien zu Funktionsgebühren