Der Weihnachtsschlitten bringt einige steuerliche
Neuerungen Neuerungern fürs
nächste Jahr
Wichtiges Neues für 2007
Besonders Einnahmen-Ausgaben-Rechner (EAR) profitieren im kommenden Jahr von den Steueränderungen.
Ab 2007 können bis zu 10% des Gewinns, maximal 100.000 € p.a., einkommensteuerfrei bleiben, wenn in diesem Ausmaß investiert wird. Gefördert werden neue abnutzbare körperliche Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer oder Wertpapiere, nicht aber PKW und Kombis. Investitionen sollten daher eventuell auf 2007 verschoben werden. Bei einem Steuersatz von 50 % wird die Investition zu 100 % durch die Steuerersparnis aus Freibetrag und Abschreibung finanziert.
Die Kleinunternehmergrenze wird von 22.000 € auf 30.000 € angehoben. Es könnte sich lohnen, Umsätze erst im Jahr 2007 zu vereinnahmen, wenn man damit noch Umsatzsteuerbefreiung für 2006 bekommen kann.
Bisher waren bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nur Anlaufverluste der ersten drei Jahre vortragsfähig. Ab 2007 können jeweils die Verluste der letzten drei Kalenderjahre (unter Beachtung der 75%igen Verrechnungsgrenze) vorgetragen werden. Verlustvorträge bis 2003 wären ab 2007 verloren. An einer Gesetzesreparatur wird bereits gearbeitet.
Das neue Unternehmensgesetzbuch bringt viele Neuerungen:
Alle Unternehmen können sich im Firmenbuch eintragen lassen, daher auch Freiberufler oder Landwirte. Vorteile: Schutz der Firmenbezeichnung, Prokuristenbestellung.
Bei Umsätzen von mehr als 400.000 € p.a. in zwei aufeinanderfolgenden Jahren besteht Eintragungs- und Buchführungspflicht. Nachteil: Wertsteigerungen von Grund und Boden werden bei Verkauf oder Entnahme steuerpflichtig. Freiberufler und Landwirte können Einnahmen-Ausgaben-Rechner bleiben.