Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

1. Quartal 2007

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Wenn Sportler auf Reisen gehen …

Reisekosten für Spieler und Sportler

Wenn Spieler und Sportler von ihrem Verein Prämien oder Aufwandsentschädigungen erhalten, ist auch eine Steuerpflicht zu prüfen.

In den steuerlichen Vereinsrichtlinien ist geregelt, dass keine Steuern bezahlt werden müssen, wenn folgende Beträge nicht überschritten werden:

  • 26,40 € bei einer Tätigkeit von täglich über 4 Stunden zuzüglich 3 € Reisekostenausgleich – 50 % davon, wenn bis zu 4 Stunden im Einsatz.
  • 75 % des amtlichen km-Geldes, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist (zB Training spätabends).

Voraussetzung ist, dass genaue Aufzeichnungen geführt werden (zB Trainingslisten). Erst wenn o.a. Beträge überschritten werden, ergibt sich eine Steuerpflicht. Wird der Betrag von monatlich 333,16 € (für 2006) bzw. 341,16 € (für 2007) nicht überschritten, stehen zusätzlich noch monatlich 75 € Werbungskosten (zB für Sportbekleidung) zu.

Diese Sätze gelten nur für die Berechnung einer Einkommensteuerpflicht: Sobald im Nebenverdienst mit den o.a. Beträgen der monatliche Freibetrag von 537,78 € überschritten wird, ergibt sich volle SV-Pflicht.