Wenn Sportler auf Reisen gehen …
Wenn Spieler und Sportler von ihrem Verein Prämien oder Aufwandsentschädigungen erhalten, ist auch eine Steuerpflicht zu prüfen.
In den steuerlichen Vereinsrichtlinien ist geregelt, dass keine Steuern bezahlt werden müssen, wenn folgende Beträge nicht überschritten werden:
Voraussetzung ist, dass genaue Aufzeichnungen geführt werden (zB Trainingslisten). Erst wenn o.a. Beträge überschritten werden, ergibt sich eine Steuerpflicht. Wird der Betrag von monatlich 333,16 € (für 2006) bzw. 341,16 € (für 2007) nicht überschritten, stehen zusätzlich noch monatlich 75 € Werbungskosten (zB für Sportbekleidung) zu.
Diese Sätze gelten nur für die Berechnung einer Einkommensteuerpflicht: Sobald im Nebenverdienst mit den o.a. Beträgen der monatliche Freibetrag von 537,78 € überschritten wird, ergibt sich volle SV-Pflicht.