
Einbringen eines rechtzeitigen Konkursantrages: Spätestens 60 Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenz anzumelden. Bei GmbHs bereits bei Überschuldung. Nach dem Insolvenzrecht hat der Unternehmer ab dem Tag der Zahlungsunfähigkeit 60 Tage Zeit, um eine finanzielle Neuordnung zu schaffen. Diesen Tag X festzustellen ist naturgemäß äußerst schwierig. Wenn ein Unternehmer diesen Zeitpunkt nicht erkennt, kann ihm strafrechtlich Krida vorgeworfen werden.
Im Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit sind:
Bei Konkursantrag ist ein Kostenvorschuss von 4.000 € für Anlaufkosten zu hinterlegen.
Tipp: Zahlungen an die Gebietskrankenkasse und das Finanzamt mit der Kennung „Dienstnehmeranteile“ bzw. „Lohnsteuer“ tätigen. Dies kann den Vorwurf der Veruntreuung ersparen.
GmbH-Geschäftsführer haften persönlich für Finanzamts- und Krankenkassenschulden, wenn sie schuldhaft handeln.