Ob es zulässig ist, Internet privat zu nutzen, hängt von der innerbetrieblichen Regelung ab. Auf jeden Fall sollten Sie den Umfang (zB Dauer der Nutzung oder Themenbereiche) der privaten Nutzung durch den Arbeitgeber festlegen. Damit vermeiden Sie Diskussionen im Nachhinein.
Gibt es keine Regelung, darf das Internet insoweit privat genutzt werden,
Das Sperren bestimmter Seiten, so etwa „sex and crime“ oder Herunterladen von Videos, ist auf jeden Fall zulässig.
Ist die Privatnutzung durch eine betriebliche Regelung verboten, kann in begründeten Einzelfällen dennoch das Privatinteresse vorgehen und eine Internet-Nutzung zulässig sein (zB Anfragen bei Behörden, Information über Ärzte oder Terminvereinbarung). Hier sollte gewährleistet sein, dass der Dienstnehmer – wenn möglich vorher – den Dienstgeber informiert.