Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

1. Quartal 2007

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Frage und Antwort

 

Internet privat nutzen

Kann ich meinen Dienstnehmern die Privatnutzung des Internets verbieten?

Ob es zulässig ist, Internet privat zu nutzen, hängt von der innerbetrieblichen Regelung ab. Auf jeden Fall sollten Sie den Umfang (zB Dauer der Nutzung oder Themenbereiche) der privaten Nutzung durch den Arbeitgeber festlegen. Damit vermeiden Sie Diskussionen im Nachhinein.

Gibt es keine Regelung, darf das Internet insoweit privat genutzt werden,

  • als die Arbeit nicht beeinträchtigt,
  • das EDV-System nicht über Gebühr belastet und gestört wird und
  • vor allem keine widerrechtlichen Handlungen vorgenommen werden.

Das Sperren bestimmter Seiten, so etwa „sex and crime“ oder Herunterladen von Videos, ist auf jeden Fall zulässig.

Ist die Privatnutzung durch eine betriebliche Regelung verboten, kann in begründeten Einzelfällen dennoch das Privatinteresse vorgehen und eine Internet-Nutzung zulässig sein (zB Anfragen bei Behörden, Information über Ärzte oder Terminvereinbarung). Hier sollte gewährleistet sein, dass der Dienstnehmer – wenn möglich vorher – den Dienstgeber informiert.