Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelung mit Ende 2007 aufgehoben, wonach es in Kollektivverträgen günstigere Bestimmungen über die steuerfreie Gewährung von Diäten geben kann.
Grundsätzlich gibt es steuerfreie Diäten nur dann, wenn diese in der sogenannten „5 bzw. 15 Tage Regelung“ Deckung finden. In bestimmten Kollektivverträgen (zB Handel, Metaller) ist geregelt, dass es darüber hinaus steuerfreie Diäten geben kann. Diese Ungleichbehandlung wurde durch den Verfassungsgerichtshof ab 1.1.2008 beseitigt.
Eine Neuregelung hängt vom neuen Gesetzgeber ab. Es geht dabei um einen „Schaden“ für die Dienstnehmer in der Höhe von zwei Mio. Euro. Ein kleiner Trost: Bei einer Sozialversicherungspflicht erhöht sich auch die Pensionsbemessungsgrundlage.