Die verpflichtende Wertpapierdeckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung ist verfassungswidrig. Zu diesem Erkenntnis kam der Verfassungsgerichtshof am 6. Oktober 2006 und der Gesetzgeber hat prompt reagiert: Seit 9. November 2006 besteht keine Verpflichtung mehr, Wertpapiere für Abfertigungen und Pensionen zu halten. Entsprechende Wertpapiere können sofort verkauft werden. Für Pensionsrückstellungen macht dies allerdings wenig Sinn, da die Finanz bereits an einer verfassungskonformen Regelung für Wertpapiere zur Deckung der Pensionszusagen bastelt