Wir wünschen Ihnen ein entspanntes Weihnachtsfest
und schöne Feiertage!
Wichtige Steuertipps
zum Jahreswechsel
Was Sie vor dem 31. Dezember 2007 beachten sollten
Nutzen Sie den neuen Freibetrag für investierte Gewinne! Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Gewinn können 10% des Gewinnes steuerschonend in Wertpapiere oder Sachanlagevermögen investieren. Wer noch heuer Steuern sparen will, muss aber vor Neujahr investieren (Wertpapiere vor Weihnachten).
Mehrstunden von Teilzeitmitarbeitern sollten Sie noch heuer auszahlen, denn ab 2008 winkt ein Zuschlag von 25%. Wenn Ihre Teilzeitkräfte regelmäßig Mehrstunden ausbezahlt bekommen, sollten Sie mit dem Dienstnehmer eine generelle Stundenerhöhung vereinbaren. Der Dienstnehmer kann aber nicht gezwungen werden.
Wichtige Änderungen ab 2008
Mit dem neuen Jahr müssen alle Dienstnehmer vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Vorab genügt eine Aviso-Anmeldung, innerhalb von sieben Tagen ist die Vollanmeldung durchzuführen.
Noch eine Meldepflicht betrifft Dienstgeber ab 2008: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmonate von 2007 an die Krankenkassa zu melden. Bei Nichtmeldung drohen Schadenersatzforderungen der Dienstnehmer.
Mit den verschärften Aufzeichnungspflichten wird es für viele Unternehmer ab 2008 nun ernst. Wer 2005 und 2006 die Umsatzgrenze von 150.000 € pro Jahr überschritten hat, darf die Tageslosung nicht mehr durch Kassasturz ermitteln. Einzige Ausnahme: Verkäufe mit der „kalten Hand“ wie Haus zu Haus oder Straßenverkauf in nicht fest umschlossenen Räumlichkeiten.
Und für freie Dienstnehmer und Selbstständige kommt eine verstärkte soziale Absicherung (siehe Artikel).