Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

1. Quartal 2008

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Absturzsicher

Absturzsicher:
Freie Dienstnehmer und Selbstständige können sich besser absichern

 

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Freie Dienstnehmer und Selbstständige

Ab Jänner wird die soziale Absicherung für freie Dienstnehmer und Selbstständige ausgebaut.

Freie Dienstnehmer nähern sich den echten Dienstnehmern an. Ab 2008 sind sie arbeitslosenversichert, bekommen Abfertigung neu und ihren Lohn bei Insolvenz des Dienstgebers. Es wird ein einkommensabhängiges Kranken- und Wochengeld geben. Weiters hat die Regierung beschlossen, dass freie Dienstnehmer zur Arbeiterkammer gehören sollen. Für die Finanzierung dieser Leistungen steigen die Beiträge ganz schön kräftig. Wie hoch ist noch nicht ganz sicher – wahrscheinlich zahlt der freie Dienstnehmer 17,50% (statt bisher 13,85%) und der Auftraggeber 21,25% (statt bisher 17,45%).

Selbstständige

Bei den Selbstständigen soll die soziale Absicherung vor allem durch Abfertigung neu und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung verstärkt werden.

Selbstständige mit Gewerbeschein und neue Selbstständige über der Versicherungsgrenze müssen ab 2008 1,53% der Beitragsgrundlage in die Abfertigung neu einzahlen. Gleichzeitig sinken die Krankenversicherungsbeiträge um 1,45 Prozentpunkte.

Nach frühestens fünf Jahren kann das angesparte Geld ausbezahlt werden, wobei die gleichen steuerlichen Begünstigungen gelten wie für Dienstnehmer. Die Auszahlung als Einmalbetrag wird mit nur sechs Prozent besteuert. Wer sich eine Pension auszahlen lässt, zahlt gar keine Steuern dafür.

Wer als Selbstständiger bereits mit einer Mitarbeitervorsorgekassa (MVK) einen Vertrag abgeschlossen hat, weil er Dienstnehmer beschäftigt, zahlt automatisch dort ein, ansonsten kann man eine MVK wählen. Wer sich mehr als sechs Monate für die Auswahl Zeit lässt, bekommt eine MVK zugewiesen.

Freiberufler und Bauern sind nicht verpflichtet sondern können freiwillig einzahlen. Die Entscheidung zum „Opting-In“ kann nicht revidiert werden und muss innerhalb von sechs Monaten gefällt werden – also bis zum 30.6.2008.

Ab 2009 wird es für alle Selbstständigen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung geben. Die Beiträge werden für 2009 mit 3%, für 2010 mit 4%, für 2011 mit 5% und ab 2012 mit 6% festgelegt. Die Beitragsgrundlage ist fix die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage. Freiwillig kann auch auf drei Viertel der Beitragsgrundlage erhöht werden. Die so genannte Rahmenfristerstreckung bleibt: Wer mindestens fünf Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, behält den Anspruch auch während der Selbstständigkeit. Es stellt sich die Frage wie viele von dieser freiwilligen Versicherung Gebrauch machen werden.