Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

1. Quartal 2008

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Abgabensicherungsgesetz

Ab 2008 gelten noch schärfere Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.

Der Gesetzgeber plant eine weitere Verschärfung im Umsatzsteuergesetz, um die zunehmende Schwarzarbeit und andere Formen der Umsatzsteuerverkürzung noch stärker zu bekämpfen: Karussellbetrug, unberechtigter Abzug fiktiver Vorsteuern bei gebrauchten Kraftfahrzeugen, missbräuchliche Verwendung von UID-Nummern. Der jährliche Steuerausfall geht in die Millionenhöhe. Unternehmer, die ihre Umsätze korrekt abrechnen, sind einem verstärkten Wettbewerb gegen Unternehmer ausgesetzt, die ihre Leistungen „ohne Rechnung“ anbieten.

Wenn Ihr Lieferant die Umsatzsteuer hinterzieht und Sie das wissen oder wissen mussten, dann haben Sie kein Recht auf Vorsteuerabzug. Ziel des Fiskus ist die Bekämpfung des „Karussellbetruges“: Der Lieferant stellt Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis aus, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, ohne dass die ausgewiesene und geschuldete Umsatzsteuer entrichtet wird.

Der Leistungsempfänger muss somit in Zukunft beweisen, dass er vom Umsatzsteuerbetrug seines Lieferanten nichts wusste. Wie, das wird sich erst in einigen Jahren aus der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs ergeben.

Ab 2008 sollen Unternehmer auch für Lieferungen oder Leistungen an eine Privatperson im Zusammenhang mit einem Grundstück verpflichtend eine Rechung ausstellen müssen. Ziel ist die Bekämpfung von Schwarzumsätzen in der Bauwirtschaft.

Das Verbot des Vorsteuerabzuges bei einem PKW-Leasing über das Ausland soll bis Ende 2010 verlängert werden.