Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

1. Quartal 2008

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Vollmacht für Ausfälle

Vorsorgevollmacht – für Unternehmer unerlässlich.

„Worst-Case-Szenario“: Der Inhaber erleidet einen Unfall und wird handlungsunfähig. Niemand kann über die Konten verfügen, es können keine Löhne oder Rechnungen bezahlt werden. Seit 1. Juli 2007 kann man für solche tragischen Situationen Vorsorge treffen. Der Gesetzgeber hat mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 eine Alternative zur Bestellung eines Sachwalters geschaffen.

Diese Vollmacht kann eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden. Wird sie aber zB auf einem PC geschrieben, muss sie eigenhändig unterzeichnet werden und durch Anwesenheit von drei Zeugen bekräftigt werden. Wenn Bevollmächtigungen auch den Abschluss von Rechtsgeschäften umfassen sollen, die wegen des großen Umfangs nicht zum ordentlichen Geschäftsbetrieb gehören, sind solche Vollmachten nur gültig, wenn sie bei einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Sowohl die Erteilung einer Vorsorgevollmacht als auch der Widerruf kann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.

Musterformular für Vorsorgevollmacht: www.bmj.gv.at > Themen > Information und Formulare zur neuen Sachwalterschaft