Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

1. Quartal 2009

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Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

Neue Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

Fruchtgenuss heißt, dass man fremdes Eigentum nutzt mit dem Recht, daraus Erträge zu erzielen.

Mitte dieses Jahres wurden jene Werte und Größenklassen geändert, die die Prüfpflicht von Kapitalgesellschaften bestimmen.

Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz, das seit 1. Juni 2008 wirksam ist, wurden unter anderem die Schwellenwerte für die Zuordnung der Kapitalgesellschaften zu den Größenklassen geändert. Diese gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. Wenn mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden, treten die Rechtsfolgen ab dem folgenden Geschäftsjahr ein.

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Bilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden müssen. Das Ergebnis daraus ist ein Bestätigungsvermerk.