Nur noch bis 31.12.2008 haben Freiberufler (wie zB Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte) und Land- und Forstwirte Zeit, der Selbstständigenvorsorge (BVK) freiwillig beizutreten. Bis dahin muss ein Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abgeschlossen sein. Die Vorteile: Kapitalgarantie, volle Betriebsausgabe, eine Zusatzpension ist steuerfrei oder als Einmalzahlung mit 6 % begünstigt. Die Kosten: 1,53 % der Beitragsgrundlage (maximal 841,81 € für 2008). Wer erstmals als Freiberufler selbstständig wird, hat 12 Monate ab Beginn der Pensionsversicherung Zeit sich freiwillig zu entscheiden. Ein Zurück gibt es allerdings nicht. Für Ziviltechniker und Architekten wird ein Beitritt erst möglich, wenn sich der Berufsstand für ein GSVG Pensionsversicherungssystem entscheidet – scheint für 2009 angepeilt.