Bücher und Aufzeichnungen aus 2001 können nun vernichtet werden Unterlagen, die für anhängige Berufungs- und Gerichtsverfahren von Bedeutung sind, dürfen Sie nicht vernichten.
Unterlagen zu Grundstücken sind 12 Jahre aufbewahrungspflichtig, zu gemischt genutzten Grundstücken sogar 22 Jahre.