Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

1. Quartal 2009

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Wichtige Termine
1. Quartal 2009

 

  31. Dezember 2008

Bücher und Aufzeichnungen aus 2001 können nun vernichtet werden

Unterlagen, die für anhängige Berufungs- und Gerichtsverfahren von Bedeutung sind, dürfen Sie nicht vernichten.

Unterlagen zu Grundstücken sind 12 Jahre aufbewahrungspflichtig, zu gemischt genutzten Grundstücken sogar 22 Jahre.