>31. Dezember 2009 – Bücher und Aufzeichnungen aus 2002 können nun vernichtet werden
Unterlagen, die für anhängige Berufungs- und Gerichtsverfahren von Bedeutung sind, dürfen Sie nicht vernichten. Unterlagen zu Grundstücken sind zwölf Jahre aufbewahrungspflichtig, zu gemischt genutzten Grundstücken sogar 22 Jahre.
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