Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

1. Quartal 2010

steuer impuls pdf-download   PDF-Version

 

Wichtiger Steuertermin

 

>31. Dezember 2009 – Bücher und Aufzeichnungen aus 2002 können nun vernichtet werden

Unterlagen, die für anhängige Berufungs- und Gerichtsverfahren von Bedeutung sind, dürfen Sie nicht vernichten. Unterlagen zu Grund­stücken sind zwölf Jahre aufbewahrungspflichtig, zu gemischt genutzten Grundstücken sogar 22 Jahre.