Für private Güter gilt: Werden diese innerhalb eines Jahres ab Kauf weiterverkauft, ist ein daraus erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig. Aber nur dann, wenn die Summe aller Spekulationsgewinne eines Jahres mehr als 440 € beträgt. Wurde der Gegenstand durch Erbschaft oder Schenkung erworben, dann ist das ursprüngliche Kaufdatum maßgeblich.
Wer Ebay-Verkäufe mit Gewinnabsicht macht, kann leicht zum gewerblichen Unternehmer werden. So wurde etwa der Abverkauf in spekulativer Absicht erworbener Goldstücke in mehreren Teilen an verschiedene Personen als nachhaltig eingestuft. Auch der Verkauf einer Briefmarkensammlung an verschiedene Abnehmer kann gewerblich sein; bloß gelegentliche Verkäufe nicht.
Dann kann es neben der Einkommensteuerpflicht auch zur Sozialversicherungspflicht kommen, sofern die Versicherungsgrenzen überschritten werden. Umsatzsteuerpflicht entsteht aber nur, wenn alle jährlichen Umsätze mehr als netto 30.000 € betragen. Dass man dafür auch einen Gewerbeschein braucht, sei nur am Rande erwähnt. Wer sich regelmäßig von seinem alten Hausrat trennt, muss aber keine Angst haben, da dies in aller Regel keinen Gewinn abwirft.
Achtung auch bei der Gewährleistung: Sie beträgt zwei Jahre und kann bei Verkauf von privat an privat nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Käufer ausgeschlossen werden.