
Mitarbeiter
arbeiten
besonders
motiviert, wenn sie am Kuchen mitnaschen dürfen
Für die verbilligte oder unentgeltliche Abgabe von Beteiligungen kann ein Freibetrag von 1.460 € pro Dienstnehmer und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden. Ein übersteigender Betrag ist wie eine Prämie steuerpflichtig.
Die Gewinnanteile und Dividenden gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, und man kann den Veranlagungsfreibetrag von 730 € p.a. nutzen.
Werden Optionen an Mitarbeiter ausgegeben, kann ein Teil bei Ausnützung der Option steuerfrei bleiben.
Voraussetzungen:
Begünstigt sind maximal 36.400 € Beteiligungswert im Zeitpunkt der Optionseinräumung. Der Gewinn aus diesen Optionen bleibt teilweise steuerfrei (10% für jedes Jahr, max. 50%), teilweise wird er gestundet.
Für den restlichen Gewinn kann bis zu 1.460 € der oben genannte Freibetrag in Anspruch genommen werden, alles darüber ist steuerpflichtig.