Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

2. Quartal 2007

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Mitarbeiter arbeiten
besonders motiviert, wenn sie am Kuchen mitnaschen dürfen

 

 

 

Beteiligungen

Wer mit einer Mitarbeiterbeteiligung motivieren möchte, kann einige Steuerzuckerl nutzen.

Für die verbilligte oder unentgeltliche Abgabe von Beteiligungen kann ein Freibetrag von 1.460 € pro Dienstnehmer und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden. Ein übersteigender Betrag ist wie eine Prämie steuerpflichtig.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:

  • Beteiligungsformen: Aktien und andere Substanzgenussrechte, Anteile an einer GmbH oder Genossenschaft, echte stille Beteiligung.
  • Die Beteiligung muss an der Arbeitgebergesellschaft oder einem Konzernunternehmen (Mutter/Tochtergesellschaft) bestehen.
  • Die Beteiligung muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe angeboten werden.
  • Die Beteiligung muss fünf Jahre behalten werden.
  • Bei Wertpapieren müssen diese bei einem EWR-Kreditinstitut oder einem Treuhänder hinterlegt werden.

Die Gewinnanteile und Dividenden gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, und man kann den Veranlagungsfreibetrag von 730 € p.a. nutzen.

Stock Options

Werden Optionen an Mitarbeiter ausgegeben, kann ein Teil bei Ausnützung der Option steuerfrei bleiben.
Voraussetzungen:

  • nicht übertragbare Optionen auf Anteile an der Arbeitgebergesellschaft oder an Konzernunternehmen
  • Option muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe gewährt werden
  • Ausübungszeitpunkt max. 10 Jahre

Begünstigt sind maximal 36.400 € Beteiligungswert im Zeitpunkt der Optionseinräumung. Der Gewinn aus diesen Optionen bleibt teilweise steuerfrei (10% für jedes Jahr, max. 50%), teilweise wird er gestundet.

Für den restlichen Gewinn kann bis zu 1.460 € der oben genannte Freibetrag in Anspruch genommen werden, alles darüber ist steuerpflichtig.