Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

2. Quartal 2008

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Wie viel bleibt dem in Österreich ansässigen Gesellschafter?

Steuerflucht

Die meisten westlichen Staaten wenden zwei Steuer-Prinzipien gleichzeitig an: In dem Land, wo man wohnt bzw. einen Sitz hat, ist das gesamte Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Wer zusätzlich in einem anderen Staat arbeitet und Gewinne erzielt, muss die erzielten Einkünfte auch dort versteuern (beschränkte Steuerpflicht).

Dies führt zwangsläufig zu einer Doppelbesteuerung, die entweder durch innerstaatliche oder zwischenstaatliche Maßnahmen wie Doppelbesteuerungsabkommen in Form einer Steueranrechnung oder -freistellung von Auslandseinkünften beseitigt wird. Staaten, die nur das Territorialitätsprinzip kennen, nennt man „Steueroasen“ oder „Tax Havens“. In diesen Ländern werden nur die jeweiligen Inlandseinkünfte besteuert und dies mit niedrigen Steuersätzen.

Die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles ist legal und im Rahmen der Gestaltungs- und Vertragsfreiheit auch international anerkannt.

Wo jemand seinen Wohnsitz wählt oder eine Gesellschaft gründet, steht ihm frei, auch dann, wenn er nur Steuern sparen will. Siehe Nokia in Deutschland, die die Produktionsgesellschaft von Deutschland nach Rumänien verlagert. Allerdings wer A sagt, muss auch B sagen: Nur pro forma in eine Oase zu übersiedeln oder eine Briefkastenfirma zu gründen, reicht nicht aus. Die Finanz kennt bei Gewinnverlagerungen in andere Staaten eine Reihe von Abwehrstrategien (siehe Box rechts).

Wie man zB einen Steuervorteil von gut 11% lukrieren kann zeigt folgendes Beispiel: In Österreich kostet ein voll an den Gesellschafter ausgeschütteter Gewinn 43,75%. In Zypern bezahlt die Gesellschaft 10% Körperschaftsteuer. Eine Kapitalertragsteuer auf Dividenden wird in Zypern nicht einbehalten. Wenn jedoch der Gewinn an einen in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet wird, kostet dies eine Sondersteuer von 25%, insgesamt damit eine Steuerbelas­tung von 32,5%. Dagegen stehen die Kosten für die ausländische Gesellschaft.