
Wer drei Kinder hat, darf sich jetzt über mehr Zuschuss freuen
Praxistipp |
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www.bmgfj.gv.at www.bmgfj.gv.at Hier finden Sie auch einen Online-Rechner, der das Kinderbetreuungsgeld und die Zuverdienstgrenze berechnet: |
Vor allem kinderreiche Familien und berufstätige Eltern profitieren von den neuen Möglichkeiten.
Bis 2007 gab es das Kinderbetreuungsgeld nur in einer bestimmten Höhe von 14,53 € pro Tag und konnte bis maximal zum 36. Lebensmonat bezogen werden. Wer nach der Babypause schneller wieder arbeiten ging, konnte es daher nicht voll ausschöpfen.
Die neue Regelung gilt für Geburten ab dem 1.1.2008. Ein Umstieg für Geburten vor 2008 ist mit Antrag möglich.
Ab 2008 darf der Elternteil mit Kinderbetreuungsgeld 16.200 € pro Jahr dazuverdienen (bis 2007 waren es 14.600 €). Die neue Grenze gilt für alle Eltern ab 2008, auch wenn das Kind davor geboren wurde. Bei Überschreiten muss man ab heuer nur den übersteigenden Betrag zurückzahlen. Auch Studenten dürfen ab 2008 mehr verdienen ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Die Grenze wurde von 8.725 € pro Jahr auf 9.000 € angehoben. Die Zuverdienstgrenze für den Mehrkindzuschlag stieg von 45.000 € auf 55.000 €.
Für drei Kinder wurde der Geschwisterzuschlag um 9,50 € und für jedes weitere Kind um 24,50 € pro Monat angehoben.