Pflege daheim
Der Misere in der Hausbetreuung soll ein Ende gesetzt werden.
Bei Anmeldung bis Ende Juni 2008 erfolgt quasi eine Pardonierung für die Vergangenheit. Wer danach weiterhin illegal und unangemeldet Betreuer beschäftigt, macht sich strafbar und muss damit rechnen, vorenthaltene Abgaben auch für die Vergangenheit nachzahlen zu müssen.
Zwei Modelle stehen zur Auswahl:
- Unselbstständige Beschäftigung:
Diese Bestimmungen sind zu kompliziert und zu unflexibel. Es müssen de facto zwei Pflegekräfte eingesetzt werden, die sich im Ein- oder Zweiwochenrhythmus abwechseln. Allenfalls können professionelle Sozialdienste (zB Volkshilfe) mit diesem Modell arbeiten.
- Gewerbliche Betreuer:
Diese haben sich um die Versteuerung und Sozialversicherung selbst zu kümmern. Hinsichtlich maximal erlaubter Arbeitszeit gibt es keine Einschränkungen – sie brauchen aber einen (freien) Gewerbeschein.
Förderung:
Ab Pflegestufe 3 oder Demenz kann ein Zuschuss beantragt werden. Es muss ein 24-Stunden Pflegebedarf vorliegen und das Einkommen des Bedürftigen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Pflegekraft muss überdies einen Qualifikationsnachweis erbringen.
Info: www.pflegedaheim.at oder 0800-20162