Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

2. Quartal 2008

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Steuerhäppchen

 

Neue UVA-
Kennzahlen

Ab Jänner 2008 müssen abziehbare Vorsteuern für folgende Ausgaben in den Umsatzsteuervoranmeldungen getrennt angegeben werden:

  1. Vorsteuern für Kfz, sofern diese zum Anlagevermögen gehören oder stattdessen geleast bzw. gemietet wurden. Und zwar sowohl Vorsteuern für die Anschaffung wie auch für laufende Kosten. Eine Angabe erfolgt nur, sofern ein Vorsteuerabzug zusteht, daher für Pkw in der Regel unbeachtlich.

  2. Vorsteuern aus Gebäudeinvestitionen im Anlagevermögen. Nicht dazu gehören bloße Instandhaltungen und Instandsetzungen, und auch nicht laufende Aufwendungen für Gebäude (zB Betriebskosten).

In den Buchhaltungsprogrammen muss dafür ein gesonderter Vorsteuerausweis eingerichtet werden.