UID-Nummer
Die UID-Nummer hat mehrere Funktionen.
- Für Geschäfte innerhalb der EU: um Waren steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung in ein EU-Land liefern zu können.
- Der Empfänger der Waren, die aus einem EU-Land geliefert werden, gibt durch die UID-Nummer dem Lieferanten bekannt, dass er steuerfrei einkaufen will, und dass der Erwerb in einem anderen EU-Staat besteuert wird.
- Bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann der Leistungsempfänger durch die UID-Nummer den Besteuerungsort in seine Heimat verlagern. Dadurch erspart er sich ein Vorsteuerrückerstattungsverfahren in dem Land, wo die Leistung erbracht wurde.
- Seit 2003 muss der Unternehmer verpflichtend seine UID-Nummer in allen Rechnungen über Inlandsumsätze angeben.
- Seit 1.7.2006 ist auf Rechnungen über 10.000 € auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.
Die UID-Nummer ist erst mit dem Datum des Erteilungsbescheides gültig.
Neu: Ab 2009 können Sie in- und ausländische UID-Nummern über FinanzOnline abfragen.