Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

2. Quartal 2010

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Jahresumsatz

Unternehmen mit einem Jahres­umsatz unter 700.000 € müssen keine Bilanz mehr erstellen.

Weniger Verwaltung, mehr Transparenz

Buchführungsgrenzen angehoben

Ab 2010 liegt die Umsatzschwelle für die doppelte Buch­haltung und Bilanz bei 700.000 € pro Jahr. Bis 2009 waren es 400.000 €. Wer in zwei Jahren hintereinander die 700.000 €-Umsatzgrenze übersteigt, muss ab dem über­nächsten Jahr bilanzieren. Mit einem Umsatz über 1 Mio. € muss man ab dem nächsten Jahr bereits bilanzieren (bisher über 600.000 €). Kapitalgesellschaften müssen immer – unabhängig vom Umsatz – eine doppelte Buch­haltung führen.
Wer bisher die alten Grenzwerte überschritten hat, aber unter den neuen Grenzen liegt, kann bereits ab 2010 wieder zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zurückkehren. Ein weiterer Vorteil: Durch den Umstieg wird auch die Umsatz­steuer erst bei Bezahlung fällig (Ist-Versteuerung). Wir besprechen gerne die für Sie sinnvollste Variante.

Bilanzwahlrechte aufgehoben

Für eine bessere Aussagekraft der Bilanz wurden einige Bilanzierungswahlrechte ab 2010 gestrichen:

  • Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes dürfen nicht mehr aktiviert werden.
  • Ein entgeltlich erworbener Firmenwert muss nun in der Bilanz aktiviert werden. Steuerlich ändert sich nichts: Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und bei Land- und Forst­wirten muss zwingend auf 15 Jahre abgeschrieben werden, bei Freiberuflern auf die Nutzungsdauer.
  • Die Abschreibung von Verlusten beim Umlaufvermögen nach dem Bilanzstichtag kann nicht mehr vorverlegt werden. Steuerlich ändert sich nichts, da dieses Wahl­recht für die Steuerbilanz nicht gegolten hat.