
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 700.000 € müssen keine Bilanz mehr erstellen.
Ab 2010 liegt die Umsatzschwelle für die doppelte Buchhaltung und Bilanz bei 700.000 € pro Jahr. Bis 2009 waren es 400.000 €. Wer in zwei Jahren hintereinander die 700.000 €-Umsatzgrenze übersteigt, muss ab dem übernächsten Jahr bilanzieren. Mit einem Umsatz über 1 Mio. € muss man ab dem nächsten Jahr bereits bilanzieren (bisher über 600.000 €). Kapitalgesellschaften müssen immer – unabhängig vom Umsatz – eine doppelte Buchhaltung führen.
Wer bisher die alten Grenzwerte überschritten hat, aber unter den neuen Grenzen liegt, kann bereits ab 2010 wieder zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zurückkehren. Ein weiterer Vorteil: Durch den Umstieg wird auch die Umsatzsteuer erst bei Bezahlung fällig (Ist-Versteuerung). Wir besprechen gerne die für Sie sinnvollste Variante.
Für eine bessere Aussagekraft der Bilanz wurden einige Bilanzierungswahlrechte ab 2010 gestrichen: