Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

2. Quartal 2010

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Steuerhäppchen

 

Kinderbetreuungskosten

Nun auch für behinderte Kinder bis 16 Jahre absetzbar

Kinderbetreuungskosten für behinderte Kinder bis 16 Jahre, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, können – rück­wirkend ab 1.1.2009 – als außergewöhnliche Be­las­tung geltend gemacht werden. Allerdings nur jene Auf­wen­dungen, die die Summe der pflegebedingten Geld­leis­tungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen.

Liegt keine Behinderung vor, können Aufwendungen für Kinder nur bis zum 10. Lebensjahr abgesetzt werden.