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Neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld dürfen Sie 16.200 € pro Jahr dazuverdienen.
Neu ab 2010: Alternativ beträgt die Grenze 60 % der Einkünfte des Kalenderjahres vor der Geburt in dem Sie kein Kinderbetreuungsgeld bezogen haben.
Wer sich für die einkommensabhängige Variante entscheidet, darf maximal die Geringfügigkeitsgrenze von 366,33 € pro Monat verdienen (Wert 2010).