> 15. April: Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) für den Monat Februar für innergemeinschaftliche Lieferungen, EU-Dreiecksgeschäfte und (ab 2010 neu) auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen. Ab Juli 2010 verkürzt sich die Abgabefrist auf einen Monat, d.h. spätester Abgabetermin für die ZM Juli ist der 31. August. |