Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2006

  PDF-Version

Forschungen müssen nicht unbedingt zu einem Patent führen

Forschungsförderung

Seit 2002 werden sogenannte „Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ auch dann gefördert, wenn sie nicht zu einem Patent oder einer amtlich bestätigt wertvollen Erfindung führen.

Es müssen nur neue Anwendungen des Wissens erarbeitet und dabei wissenschaftliche Methoden angewendet werden. Dies kann auch Forschung im Bereich von Dienstleistungen sein.

Höhe der Förderung:

  • Forschungsfreibetrag: 25% der Ausgaben
  • Forschungsprämie (bares Geld): 8%

Der Freibetrag vermindert den Gewinn: Wer daher Verluste schreibt oder eine geringe Steuerprogression hat, ist mit der (Bar)prämie besser dran. Eine GmbH sollte immer die Prämie nehmen: Denn die Steuerersparnis beim Freibetrag beträgt maximal 6,25% (25% Steuer von 25% Prämie).

Was zählt dazu?

Grundlagenforschung, angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung (zB Testanlage, Modelle), fehlgeschlagene Entwicklungen

Nicht gefördert wird (sofern nicht innerhalb eines förderbaren Projektes):

Reine Datensammlung, Dokumentation, Lizenzarbeiten, Marktforschung, Nachbetreuung und Fehlerbehebung, Routinetests, Industrial Design.

Förderbare Kosten:

  • Personalkosten für das Projekt, auch anteilige Stunden eines Mitarbeiters
  • Fremdleistungen
  • unmittelbare Investitionen (zB Geräte, sogar Grundstücke)
  • Projektkosten, sogar anteilige Verwaltungskosten
  • Finanzierungskosten

Neu ab 2005: auch in Auftrag gegebene Forschung bzw. experimentelle Entwicklung ist beim Auftraggeber förderbar. Dann umfasst die Förderung auch den Gewinnaufschlag des Auftragnehmers. Dieser muss aber seinen Sitz in EU oder EWR haben und vom Auftraggeber unabhängig sein.