
Aus dem „Kaufmann“ wird ein „Unternehmer“
Unternehmer ist jeder, der ein Unternehmen betreibt. Als Unternehmen gilt jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet ist.
Gesellschaften gelten in der Regel automatisch als Unternehmer. Dazu zählen insbesondere: GmbH, AG, Genossenschaften, Europäische Gesellschaft, Europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaft, nicht jedoch automatisch Vereine.
Personengesellschaften werden zwar im Firmenbuch nach wie vor zwingend eingetragen, müssen aber nicht zwingend Unternehmer sein. Die Unterscheidung zwischen OEG und OHG einerseits sowie KEG und KG andererseits entfällt im Übrigen ab 2007: Dann gibt es nur mehr die „Offene Gesellschaft“ (OG) sowie die „Kommanditgesellschaft“ (KG).
Gesellschaften müssen wie schon bisher stets eingetragen werden. Darüber hinaus kann sich aber jeder Einzelunternehmer in Zukunft ins Firmenbuch eintragen lassen. Bisher war dies ja Kleinunternehmern nicht möglich. Wenn sie unternehmerisch tätig sind, können sich auch Vereine eintragen lassen – sie müssen sogar, wenn sie die Umsatzgrenzen von 400.000 E p.a. übersteigen.
Wer im Firmenbuch eingetragen ist (egal ob zwingend oder freiwillig), muss sich an die Regeln zur Firmennamenbildung halten.
Folgendes ist zu beachten:
Ab 2007 müssen alle eingetragenen Unternehmer (nicht nur Kapitalgesellschaften) neben der Firma folgende Daten anführen: Rechtsform, Sitz, Firmenbuchgericht, Firmenbuchnummer. Einzelunternehmer haben auch ihren Namen anzugeben, wenn er sich von der Firma unterscheidet. Bei einer GmbH & Co KG müssen nicht nur die Daten der KG selbst, sondern auch diejenigen der GmbH angeführt werden.