
Wolfgang Stabauer
Partner der IFA-Finanzgruppe
Wolfgang Stabauer: Der Ausdruck Bauherrenmodell kommt aus dem Steuerrecht – und dort liegt auch einer der großen Vorteile des Modells. Investoren beteiligen sich als Miteigentümer an einem Gebäude in guter Lage, revitalisieren es vollständig und vermieten es langfristig.
In den ersten Jahren erwirtschaften sie steuerlich verwertbare Verluste, später werden Überschüsse erzielt. In Summe sparen die Investoren Steuern in Jahren mit hohem Verdienst und haben später ein wertgesichertes Zusatzeinkommen zB in der Pension.
Das Bauherrenmodell ist ein langfristiges Investitionsmodell und ist nicht geeignet zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses in naher Zukunft.
Wer selbst drinnen wohnen möchte, für den ist eine Vorsorgewohnung geeigneter.
Eine Vorsorgewohnung hat aber zumeist ein größeres Vermietungsrisiko, keine Förderungen und geringere steuerliche Vorteile.
Steuerlich haben Sie die genannten Vorteile in der Einkommensteuer. Die weiteren Steuervorteile: Vorsteuerabzug auf die Baukosten, Absetzung der Baukosten auf 15 Jahre und Sofortabsetzung für gewisse Nebenkosten. Zusätzlich werden für die meisten Objekte Förderungen lukriert, die die Rendite wesentlich erhöhen. Eine professionelle Full-Service-Verwaltung nimmt dem Investor alle administrativen Aufgaben ab.