Bei der privaten Vorsorge werden die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt, dafür ist die Pension grundsätzlich steuerfrei. Die betriebliche Vorsorge hingegen ist in der Ansparphase steuerfrei und in der Auszahlungsphase steuerpflichtig.
Pensionsvorsorgen dienen zur Mitarbeitermotivation. Für kleine Unternehmen ist die steuerlich begünstigte Zukunftssicherung besonders interessant. Hier können Sie maximal 300 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei zB an eine Pensionsversicherung einzahlen. Tipp: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern so die nächste Gehaltserhöhung an. Weder Lohnnebenkosten noch Lohnsteuer fallen an.
Im Bereich Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung setzt sich immer mehr das beitragsorientierte Modell durch. Hier zahlt der Arbeitgeber in der Aktivphase des Mitarbeiters Beiträge an eine Kasse. Der Mitarbeiter bekommt eine Pension unabhängig vom Schicksal des Unternehmens (auch bei Insolvenz des Arbeitgebers).
Eine direkte Pensionszusage ist eine schriftliche, unwiderrufliche Vereinbarung auf Leistung einer Firmenpension. Daher nur für sehr wertvolle Mitarbeiter und „Chefs“ zu empfehlen. Finanziert wird die Pensionszusage durch Rückstellung und eventuelle Lebensversicherung.
Bei einer wesentlichen Beteiligung (über 25%) kommt nur die direkte Pensionszusage (beitrags- oder leistungsorientiert) in Frage. Auch hier kann eine Pensionsrückstellung gewinnmindernd gebildet werden, allerdings prüft die Finanz Angemessenheit (siehe Gut zu Wissen Seite 4).
Bei diesen Gruppen sieht es mit betrieblicher Pensionsvorsorge schlecht aus. Hier bieten die meisten Freiberufler-Kammern eine verpflichtende Pensions(zusatz)versicherung an.