Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2006

  PDF-Version
Steuerhäppchen

 

Rechnungsinhalt

 

Rechnungen über 10.000 € brutto müssen ab 1.7.2006 auch die UID-Nummer des Kunden enthalten, wenn dieser Unternehmer ist. Unternehmen sind nur dann zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wenn eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung folgenden Inhalt ausweist: