Die Grenzgängerregelung Österreich – Schweiz wurde rückwirkend mit Jahresbeginn abgeschafft.
Damit zahlt man als Arbeitnehmer, der in Österreich lebt und in der Schweiz arbeitet, Schweizer Einkommensteuer, selbst wenn man täglich nach Hause fährt. In Österreich bleibt man trotzdem steuerpflichtig – die Schweizer Steuer wird aber angerechnet.
Für viele ein Nachteil – denn bisher wurde in Österreich befreit unter Progressionsvorbehalt. Kleines Trostpflaster: Für schlechter Gestellte gilt die neue Regelung erst ab 2007.