Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2006

  PDF-Version
Steuerhäppchen

 

 

Ausländische Vorsteuern

 

Wer als Unternehmer im EU-Ausland zB auf Messen oder Reisen Ausgaben hatte, kann sich eine darin enthaltene abziehbare Vorsteuer zurückholen. Anträge für 2005 müssen aber bis 30. Juni 2006 bei der ausländischen Steuerbehörde einlangen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Amtliches Formular der ausländischen Behörde
  • Originalbelege
  • Unternehmerbescheinigung, ausgestellt vom österreichischen Finanzamt

Anträge lohnen sich in der Regel erst ab einer Vorsteuer von ca. 500 €. In einigen Ländern (zB Griechenland) dauert es zudem sehr lange, bis man die Steuer zurück bekommt (wenn überhaupt).

Für Ausländer mit österreichischer Vorsteuer ist übrigens das Finanzamt Graz-Stadt zuständig.