Wer als Unternehmer im EU-Ausland zB auf Messen oder Reisen Ausgaben hatte, kann sich eine darin enthaltene abziehbare Vorsteuer zurückholen. Anträge für 2005 müssen aber bis 30. Juni 2006 bei der ausländischen Steuerbehörde einlangen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Anträge lohnen sich in der Regel erst ab einer Vorsteuer von ca. 500 €. In einigen Ländern (zB Griechenland) dauert es zudem sehr lange, bis man die Steuer zurück bekommt (wenn überhaupt).
Für Ausländer mit österreichischer Vorsteuer ist übrigens das Finanzamt Graz-Stadt zuständig.