Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2006

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Verträge unter nahen Angehörigen

Werden zB Wirtschaftsgüter von einer dem Unternehmen nahestehenden Person an das Unternehmen vermietet, stellt sich oft die Frage, ob dies auch mit Personen abgeschlossen worden wäre, die dem Betrieb nicht nahe stehen.

Egal ob es sich um einen Miet- oder Dienstvertrag handelt, welcher zwischen Unternehmer und dessen Familienmitgliedern oder zwischen GmbH und deren Geschäftsführern abgeschlossen wird: Den Fiskus interessiert, ob dieser Vertrag ordnungsgemäß dokumentiert wurde und ob eine Fremdüblichkeit vorliegt. Bei einem Mietvertrag mit nahen Angehörigen wird u.a. geprüft, ob der Vertrag schriftlich vorliegt, ob eine marktübliche Miete vereinbart wurde und ob diese regelmäßig bezahlt wurde.

Bei einem Dienstverhältnis wird geprüft, ob Lohn oder Gehalt gleich hoch sind wie bei anderen Dienstnehmern mit gleicher Qualifikation und gleicher Betriebszugehörigkeit.

Auch Darlehensvereinbarungen sollten schriftlich abgeschlossen werden, wobei der Vertrag übrigens auch dem Gebührenfinanzamt anzuzeigen ist. Wichtig ist auch, dass Zinsen und eine regelmäßige Rückzahlung vereinbart werden.