Seit 17. Februar 2006 müssen alle Fahrzeuge, die dem „Werkverkehr“ dienen, in der Zulassung den Verwendungszweck Code 19 „zur Verwendung für den Werkverkehr bestimmt“ eingetragen haben. Darunter fallen alle PKW und LKW, die überwiegend Güter befördern wie zB in Handel, Gewerbe oder Industrie.
Nicht betroffen sind KFZ, die hauptsächlich Personen befördern (Dienstautos). Netterweise wird allerdings erst ab 17. August kontrolliert, ermahnt und bestraft.
Infos:
portal.wko.at
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