
Bei der GPLA werden
Buchhaltung und Lohnverrechnung durchleuchtet
Wie bei einer „normalen“ Betriebsprüfung muss man sich auch auf eine GPLA entsprechend vorbereiten. Die Prüfer nehmen nicht nur in die Lohnverrechnungsunterlagen Einsicht, sondern haben das Recht, die gesamten Buchhaltungsunterlagen (zB Kassabücher, Sachkonten, Anlagenverzeichnisse) zu durchforsten. Zu Beginn reicht es allerdings, die Lohnkonten zu übergeben.
Auch für eine GPLA sind die Daten dem Prüfer auf Datenträgern zu übergeben, damit er seine Auswertungen über die Prüfersoftware „ACL“ durchführen kann.
Zusätzlich müssen Sie alle Lohnverrechnungsunterlagen bereithalten: echte und freie Dienstverträge sowie Werkverträge samt Honorarabrechnungen, Überstundenaufzeichnungen, Reisekostenaufzeichnungen und -abrechnungen, Fahrtenbücher, Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen.
Wenn der Prüfer als Prüfungsort den Unternehmensort wählt, ist ein Ansprechpartner zu bestimmen. Allen anderen Personen sollte ein Auskunftsverbot erteilt werden.
Wenn Sie im Zuge der Vorbereitungen auf Abrechnungsfehler stoßen, besteht die Möglichkeit, bis zum Prüfungsbeginn Selbstanzeige zu erstatten. So können Sie ein Finanzstrafverfahren vermeiden.
Zu Prüfungsende sollten Sie auf eine Schlussbesprechung bestehen, wo das Prüfungsergebnis erörtert wird.
Sollte der Prüfer zu Feststellungen gelangen, mit denen man nicht einverstanden ist, können Sie natürlich Berufung oder Einspruch erheben.