Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2007

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Bei der GPLA werden
Buchhaltung und Lohnverrechnung durchleuchtet

 

 

 

 

So bereiten Sie sich auf eine GPLA vor

Seit mehr als vier Jahren ist die Prüfung der Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge und Kommunalsteuer zusammengelegt. Im Zuge einer GPLA („Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben“) kommt nur mehr ein Prüfer (entweder von der Finanz oder von der Krankenkasse), der alle Abgaben gemeinsam prüft.

Wie bei einer „normalen“ Betriebsprüfung muss man sich auch auf eine GPLA entsprechend vorbereiten. Die Prüfer nehmen nicht nur in die Lohnverrechnungsunterlagen Einsicht, sondern haben das Recht, die gesamten Buchhaltungsunterlagen (zB Kassabücher, Sachkonten, Anlagenverzeichnisse) zu durchforsten. Zu Beginn reicht es allerdings, die Lohnkonten zu übergeben.

Auch für eine GPLA sind die Daten dem Prüfer auf Datenträgern zu übergeben, damit er seine Auswertungen über die Prüfersoftware „ACL“ durchführen kann.

Zusätzlich müssen Sie alle Lohnverrechnungsunterlagen bereithalten: echte und freie Dienstverträge sowie Werkverträge samt Honorarabrechnungen, Überstundenaufzeichnungen, Reisekostenaufzeichnungen und -abrechnungen, Fahrtenbücher, Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen.

Wenn der Prüfer als Prüfungsort den Unternehmensort wählt, ist ein Ansprechpartner zu bestimmen. Allen anderen Personen sollte ein Auskunftsverbot erteilt werden.

Wenn Sie im Zuge der Vorbereitungen auf Abrechnungsfehler stoßen, besteht die Möglichkeit, bis zum Prüfungsbeginn Selbstanzeige zu erstatten. So können Sie ein Finanzstrafverfahren vermeiden.

Zu Prüfungsende sollten Sie auf eine Schlussbesprechung bestehen, wo das Prüfungsergebnis erörtert wird.

Sollte der Prüfer zu Feststellungen gelangen, mit denen man nicht einverstanden ist, können Sie natürlich Berufung oder Einspruch erheben.