Praxistipp |
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Günstiger ist es oft, die Intrastat-Meldung mit der laufenden Buchhaltung mitlaufen zu lassen. Wer mit einem Warenwirtschaftsprogramm arbeitet, sollte darauf achten, dass die Meldung aus dem System heraus möglich ist. Die meisten Lieferanten schicken außerdem die Intrastat-Daten mit der Rechnung gleich mit. |
Innerhalb der EU gibt es keine Zollkontrollen mehr. Daher muss der Warenaustausch für statistische Zwecke von den Warenversendern und -empfängern gemeldet werden. Die Warenbewegungen aus und in Drittländer werden weiterhin von den Zollämtern erhoben (Extrastat-Meldung).
Jede natürliche oder juristische Person, die innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe tätigt und über eine UID-Nummer verfügt. Liegt der Wert aller Warenexporte in andere EU-Länder oder der Wert aller Warenimporte aus anderen EU-Ländern im Jahr 2006 jeweils unter 300.000 €, dann ist man für Export- bzw. Importmeldungen für 2007 befreit. Wird dann im laufenden Jahr überschritten, beginnt die Meldepflicht ab dem Monat in dem überschritten wurde. Die Meldung hat monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats zu erfolgen. Allerdings toleriert die Statistik Austria eine Meldung bis Ende des Monats ohne zu mahnen.