
Elektronische Übermittlung der Bilanz
Schon wieder ein Wort mit einem „E“ am Beginn! Das neue Zauberwort erlaubt ab der Veranlagung 2006, die Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen.
Anders als bei den Steuererklärungen besteht aber hiezu derzeit noch keine Verpflichtung. Diese Möglichkeit steht überdies nur Bilanzierern, nicht aber Einnahmen-Ausgaben-Rechnern offen.
Der einzige Vorteil ist, dass der Steuerpflichtige vereinfacht Daten übertragen kann. In den nächsten Jahren wird die elektronische Einreichung wahrscheinlich verpflichtend werden. Den Finanzbehörden soll damit das automatische Einlesen und Verarbeiten des Zahlenmaterials erleichtert werden.
Will man dem Finanzamt Detailinfos zum Jahresabschluss offen legen, kann man solche Dokumente auch elektronisch mitsenden (als Bilddatei „pdf“).
Alternativ dazu reicht weiterhin auch die Übersendung in Papierform.
Auch das Firmenbuch goes „E“. Kapitalgesellschaften müssen ab Bilanzstichtag 31.12.2007 ihre Jahresabschlüsse elektronisch einreichen, wenn die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten mehr als 70.000 € betragen haben. Die EDV-Programmierer sind also bei Kapitalgesellschaften gefordert, hinsichtlich der Datenübermittlung sowohl die Ansprüche der Firmenbuchgerichte als auch die Anforderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.
Beachten Sie bitte, dass bereits ab 2007 bei elektronischer Einreichung der Jahresabschlüsse die diesbezüglichen Gebühren beim Firmenbuch drastisch niedriger sind: So kostet etwa die Einreichung für eine kleine GmbH beim Handelsgericht Wien bei elektronischer Übermittlung 27 €, die Einreichung in Papierform kostet hingegen 75 €.