Krankenanstalten lassen vorweg den Patienten eine Erklärung unterschreiben, dass diese für die Mehrkosten aufkommen, wenn Leistungen nicht übernommen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof gab kürzlich einem Versicherten Recht, der gegen die Kostenvorschreibung eines Krankenhauses berufen hatte, weil die Verpflichtungserklärung des Krankenhauses nicht dem „Transparenzgebot“ entsprochen hatte.
Die Spitäler werden daher ihre Verpflichtungserklärungen anpassen. Für die Patienten besteht die klare Pflicht zur Nachfrage bei der Versicherung, ob Kostenersatz geleistet wird. Noch besser: Gleich bei der Aufnahme die Mitarbeiter des Spitals ersuchen, mit der Versicherung die Lage zu klären.