
Schenken macht nicht nur Freude – leider muss auch an den Fiskus gedacht werden …
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Schenkungen – etwa im Zuge einer Betriebsprüfung – vorgetäuscht werden, um ungeklärte Vermögenszuwächse zu begründen. Nicht nur Geld oder Wertpapiere, auch anderes Sachvermögen ist davon betroffen.
Grundstücke (bebaut oder unbebaut) sind aber ausgenommen, weil hier ohnehin Grunderwerbsteuer anfällt. Gewinne aus Preisausschreiben und anderen Glückspielen müssen auch nicht gemeldet werden (wer ginge denn sonst noch ins Casino?).
Zwischen nahen Verwandten besteht Meldepflicht, wenn der Wert der einzelnen Schenkung mehr als 50.000 € beträgt. Mehrere Erwerbe innerhalb eines Jahres sind zusammenzurechnen. Bei Schenkungen unter Fremden beträgt die Grenze nur 15.000 €, wobei auch alle Schenkungen innerhalb der letzten fünf Jahre zu berücksichtigen sind. Wer also etwa anlässlich einer Hochzeit größere Geschenke gibt oder erhält, kann vielleicht schon meldepflichtig werden. Die Meldepflicht trifft sowohl Geber als auch Nehmer. Innerhalb von drei Monaten muss gemeldet werden. Unangenehm sind die Folgen einer Nichtmeldung: Bis zu 10% des Wertes der Zuwendung können als Strafe verhängt werden! Spätestens jetzt gerät der Glaube an den Sinn dieses Gesetzesvorhabens gehörig ins Wanken!