
Ein Euro-Vip-Ticket für den polnischen Beamten kann gefährlich werden
Bestechung war schon immer strafbar, seit 2008 auch die Vorteilsgewährung/-annahme: Bei Bestechung soll das Geld- oder Sachgeschenk eine konkrete Handlung oder Unterlassung bewirken. Es besteht ein Austauschverhältnis. Mit Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind unerlaubte Vorteile also Geschenke gemeint, die bei Amtsträgern nicht auf eine spezifische Amtshandlung gerichtet sind, sondern allgemein im Hinblick auf die künftige Amtsführung gewährt und angenommen werden (Klimapflege, „Anfüttern“).
Die strengen Regeln gelten für Amtsträger und Angestellte eines öffentlichen Unternehmens wie ÖBB oder ASFINAG. Strafbar agieren sowohl der Schenkende als auch der Annehmende. Je nach Schwere des Delikts winken bis zu fünf Jahre Gefängnis. Nur geringfügige Vorteile zur Klimapflege sind straffrei, wobei unklar ist, bis wohin die Geringfügigkeit geht. Die Meinungen gehen von 100 bis 500 €.
Nach österreichischem Strafrecht sind auch Bestechungen in der Privatwirtschaft im In- und Ausland strafbar. Weiters muss es für eine Verurteilung eine Anzeige eines Konkurrenten oder Verbandes geben. Bloßes „Anfüttern“ ist nicht strafbar. Das Kuvert mit der „Provision“ für den Einkäufer einer ungarischen, privaten Firma ist strafrechtlich verboten, wenn mit der Zahlung ein konkreter Auftrag erwartet wird. Das jährliche Weihnachtsgeschenk zur Klimapflege ist (noch) erlaubt.
Auch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreuhändern ändert sich: Durch die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie sind wir verpflichtet die Identität aller Klienten genauestens zu prüfen und zu dokumentieren. Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ab 15.000 €, sind Wirtschaftstreuhänder ab heuer sogar zur Meldung verpflichtet.