Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2008

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Wenn Stiftungsgelder ausbezahlt wurden, kam es durch die KESt zum Mausefallen-Effekt

Mausefallen-Effekt

Durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Privatstiftungen unattraktiv. Ein neues Gesetz soll sie wieder interessant machen.

Nach bisheriger Regelung zahlte man bei Einlage in eine Stiftung 5% Schenkungssteuer vom Vermögen. Im Verhältnis zum höchsten Schenkungssteuersatz von 60% war die Stiftung sehr günstig. Weil die Erbschafts- und Schenkungssteuer für jede Vermögensübertragung anfiel, dienten Privatstiftungen auch zum Zusammenhalten von Vermögen. Die Besteuerung bei Auszahlung des gestifteten Vermögens mit 25% Kapitalertragsteuer (KESt) wurde „Mausefallen-Effekt“ genannt.

Ab 1.8.2008 sind Schenkungen und Erbschaften steuerfrei, daher wären Stiftungen unattraktiv geworden. Mit dem Schenkungsmeldegesetz soll der „Mausefallen-Effekt“ teilweise beseitigt werden. Ab 1.8.2008 werden bei Auszahlung nur noch die Erträge besteuert. Ausbezahlte Substanzwerte bleiben steuerfrei, wenn sie in einem Evidenzkonto erfasst sind. Neu ist, dass die Eingangssteuer 25 % für ausländische Stiftungen beträgt, wenn sie nicht mit österreichischen Stiftungen vergleich bar sind, die Urkunden nicht offengelegt werden oder es keine Amts- und Vollstreckungshilfe mit Österreich gibt – das betrifft auch liechtensteinische Stiftungen.

An der begünstigten Besteuerung der Erträge in der Stiftung ändert sich nichts: Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen ab 1% werden mit 12,5% Zwischensteuer, Dividenden gar nicht besteuert. Spekulationsgewinne außerhalb der Spekulationsfrist bleiben auch weiterhin steuerfrei. Für alle anderen Gewinne sind 25% Körperschaftsteuer (KÖSt) zu zahlen.