
Due Diligence bedeutet „ausreichende Sorgfalt“ und bezieht sich auf die sorgfältige Beurteilung eines Unternehmens oder einer geplanten Transaktion. Auch wenn man diesen neudeutschen Ausdruck nicht verwendet, ist vor jedem Unternehmenskauf oder -verkauf ein umfangreicher Informationsaustausch notwendig.
Auch bei KMUs erfolgen Verkäufe über eine DD. Den Käufer interessiert vor allem die Zukunft des Unternehmens. Eine DD dient als Grundlage für den Käufer, für die Kaufpreisermittlung und für die Gestaltung des Vertrages. Je größer die Transaktion, desto formaler läuft die DD ab – bei großen Deals werden Käufer in einen Datenraum geführt, wo vertrauliche Informationen bereit gestellt werden. Die Regeln bezüglich Ansichtsdauer, Personenzutritt oder Kopien werden im Vorfeld exakt festgelegt.
Im Rahmen der DD werden Chancen und Risiken eines Unternehmens in unterschiedlichen Bereichen untersucht: Unternehmen, Markt, Steuer, Finanzen, rechtliche Rahmenbedingungen und Verträge, Management und Personal sowie Umwelt. Dabei macht es Sinn, diverse Experten einzusetzen (zB Steuerberater, Anwalt, Branchen- und Umweltexperten).